Hallo,
bei Werkstudenten, die eine Tätigkeit von mehr als 20 Std. pro Woche ausüben, muss diese Tätigkeit ja immer befristet sein. Wenn ich allerdings einen Werkstudenten dauerhaft mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 15 Std. während des Semesters beschäftige und im Arbeitsvertrag gleichzeitig festlege, dass er ausschließlich in den Semesterferien 40 Std. pro Woche arbeitet, kommt dann diese Klausel einer Befristung gleich oder ist dies schädlich für das Werkstudentenprivileg, weil der ganze Vertrag unbefristet ist?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.