Guten Tag,
wiedereinmal benötige ich Ihre fachkompetente Hilfe.
Folgender Fall hat sich ergeben:
Es soll eine studentische Hilfskraft eingestellt werden. Das monatliche Bruttoentgelt beträgt 1.020 € (68 Std./Monat). Neben dieser Beschäftigung übt die Hilfskraft eine weitere Übungsleitertätigkeit aus. Diese ist unter Anwendung des Freibetrages nach § 3 Nr. 26 EStG sozialversicherung- und steuerfrei. Muss die bei der Übungsleitertätigkeit aufgebrachte Arbeitszeit bei der Werkstudententätigkeit berücksichtigt werden?
Vielen Dank für Ihre Antwort vorab.