Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Werkstudent-Masterand

    Sachverhalt:

    Seit 1.8.25 beschäftigen wir einen Werkstudenten (Werkstudentenprivileg, BGRS 0100, PGR 106).

    Nun möchte dieser Werkstudent ab 1.2.26 seine Masterarbeit im Unternehmen anfertigen.

    Können wir den Werkstudentenvertrag per Aufhebungsvertrag zum 31.1.26 beenden und ab 1.2.26 einen neuen 40-h-Vertrag als Masterand (bis Ende Juli 2026) abschließen. Darf dieser befristeter Masterandenvertrag dann in der SV mit dem BGRS 0000, PGR 190 gehandhabt werden? Ob eine Festanstellung nach Studienabschluss ansteht, bleibt aktuell noch offen.

    Viele Dank für eine Rückinfo.

  • 02
    RE: Werkstudent-Masterand

    Hallo Audeel,

    die von Ihnen beschriebene Vorgehensweise zur Beendigung der Werkstudentenbeschäftigung mit anschließender Umstellung als „Masterand“ ist sozialversicherungsrechtlich unkritisch.
    Personen, die sich allein zur Erstellung der für den Studienabschluss erforderlichen Abschlussarbeit (z. B. Masterarbeit) in einen Betrieb begeben und in dieser Zeit neben dieser Abschlussarbeit keine für den Betrieb verwertbare Arbeitsleistung erbringen, gehören nicht zu den abhängig Beschäftigten. Sofern die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt sind, kommt weder Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht in Betracht, noch sind für diese Personen Umlagebeiträge (ggf. U1, U2 sowie Insolvenzgeldumlage) zu entrichten. Dies gilt unabhängig davon, ob eine (monatliche) Aufwandsentschädigung für die Erstellung der Masterarbeit gezahlt wird.
     
    Da es sich bei diesem Personenkreis auch nicht um Beschäftigte im Sinne der Unfallversicherung handelt, sind auch keine Meldungen mit dem Personengruppenschlüssel „190“ zu erstellen.

    Wie dies ggf. in Ihrem Entgeltabrechnungsprogramm zu hinterlegen ist, sollte mit dem zuständigen Softwareanbieter geklärt werden.
     
    Die Tatsache, dass eine Festanstellung nach Studienabschluss noch nicht fest steht, ist hierbei ohne Belang.

    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönliche Ansprechperson

Ihre Ansprechperson steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

Kontaktformular

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.