Sachverhalt:
Seit 1.8.25 beschäftigen wir einen Werkstudenten (Werkstudentenprivileg, BGRS 0100, PGR 106).
Nun möchte dieser Werkstudent ab 1.2.26 seine Masterarbeit im Unternehmen anfertigen.
Können wir den Werkstudentenvertrag per Aufhebungsvertrag zum 31.1.26 beenden und ab 1.2.26 einen neuen 40-h-Vertrag als Masterand (bis Ende Juli 2026) abschließen. Darf dieser befristeter Masterandenvertrag dann in der SV mit dem BGRS 0000, PGR 190 gehandhabt werden? Ob eine Festanstellung nach Studienabschluss ansteht, bleibt aktuell noch offen.
Viele Dank für eine Rückinfo.