Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Werkstudent Familienversicherung

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    AN 22. Lj. Student, möchte in der Wo. 20 Std. für 1.600,00 € Brutto arbeiten = Werkstudent frei in den Beiträge KV, PV, AV aber Beiträge zur RV. Wie verhält es sich jedoch mit der Familienversicherung? Mit der Einkünften fällt die AN raus. In der Lohnrechnung bleibt sie KV und PV frei, muss sich die AN nebenher somit privat oder freiwillig gesetzlich oder in der studentischen KV selbst versichern? Wenn ja, würde sich daraus ein Zuschuss zur KV seitens des Arbeitgeber ergeben? Vielen Dank für Ihre Unterstützung Kluge

     

  • 02
    RE: Werkstudent Familienversicherung

    Hallo Kluge,
     
    Studierende, die an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule eingeschrieben sind, sind in der Krankenversicherung der Studierenden (KVdS) versicherungspflichtig, sofern – wie in Ihrem Fall unterstellt – die Voraussetzungen einer Familienversicherung nicht gegeben sind.  
     
    Eine private Krankenversicherung während des Studiums wäre nur dann möglich, sofern sich die  betroffene Person vor Beginn des Studiums von der Krankenversicherungspflicht der Studierenden hätte befreien lassen.  
     
    Unabhängig vom Krankenversicherungsstatus ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, während einer Werkstudentenbeschäftigung einen Beitragszuschuss zu zahlen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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