Hallo liebes Expertenteam,
ein Werkstudent (wöchentliche Arbeitszeit 19 Stunden, nur rentenversicherungspflichtig) ist arbeitsunfähig geschrieben. Besteht hier, wie bei allen anderen Arbeitnehmern, der Anspruch auf Entgeltfortzahlung für 42 Kalendertage? Pflicht zur U1 besteht ja, unabhängig von der Sozialversicherungspflicht.
Vielen Dank und viele Grüße!