Sehr geehrtes Expertenforum,
ich habe eine allgemeine Frage zur Definition vorlesungsfreie Zeit beim Studentenstatus.
Auf der Homepage der entsprechenden Uni ist angegeben:
Beginn der Vorlesungszeit 06.10.25
Erster Vorlesungstag 13.10.25
Gilt der 6.10. für mich als Stichtag für das Ende der vorlesungsfreien Zeit, d.h. Beschäftigung über 20 Std pro Woche ab da nicht mehr möglich, ohne dass die Person ihren sv-rechtlichen Studentenstatus verliert?
Wir planen eine Studentin befristet zu beschäftigen vom 12.9.-12.10.25 mit mehr als 20 Stunden pro Woche. Ich gehe davon aus, dass mit o.g. Daten eine Abrechnung als kurzfristige Beschäftigung nicht in Frage käme, da die Dame dann für uns gar nicht als Studentin gelten würde?
Im voraus vielen Dank & freundliche Grüße
Savanna