Guten Tag,
ein Werkstudent hat in einem Monat folgendermaßen gearbeitet:
Woche 1: 16,93 Stunden
Woche 2: 15,13 Stunden
Woche 3: 13,82 Stunden
Woche 4: 27,36 Stunden
Fällt das unter das Werkstudentenprivileg? Wird es durch die Woche mit 27,36 Stunden verletzt oder gilt hier der Durchschnitt? Gibt es eine Toleranzgrenze?
Vielen Dank!