Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Werkstudent

    wir beschäftigen ab dem 01.10.2025 eine Werkstudentin. Diese darf während der Semesterferien unbegrenzt und während des Semesters maximal 20h die Woche arbeiten. In der Immatrikulationsbescheinigung, die sie uns vorgelegt hat, wird der genaue Zeitraum der Semesterferien nicht genannt, es gibt nur eine Terminübersicht, mit dem Datum 23.01.2026, zu dem die Vorlesungszeit endet. Dann wird noch der Prüfungszeitraum genannt bis 14.02.2026. Das Ende des Wintersemesters ist mit 14.03.2026 terminiert und ab 15.03.2026 beginnt das neue Semester. Unsere Frage lautet nun:

    Kann ich aufgrund dieser Termine sicher davon ausgehen, dass die Semesterferien vom 15.02.2026 bis 14.03.2025 sind. Und die Mitarbeiterin in dieser Zeit mehr als 20h die Woche arbeiten darf? Leider kann ich die Imma nicht mit anhängen.

  • 02
    RE: Werkstudent

    Hallo Frau Boehm,
     
    vorlesungsfreie Zeiten sind nur die offiziellen Semesterferien der Universitäten und Hochschulen. Die Semesterferien sind die Zeiten am Ende eines Semesters bis zum Beginn des neuen Semesters, in der regelmäßig keine Lehrveranstaltungen stattfinden.
     
    Andere Zeiten während der Vorlesungszeiten des Studiums ohne tatsächliche Lehrveranstaltungen (z. B. „Weihnachtsferien“) werden den vorlesungsfreien Zeiten nicht zugerechnet.
     
    Daher empfehlen wir Ihnen, auf der jeweiligen Homepage der betroffenen Universität/Hochschule zu ermitteln, welche Zeiträume konkret als Semesterferien ausgewiesen werden und dies als Nachweis den Entgeltabrechnungsunterlagen beizufügen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönliche Ansprechperson

Ihre Ansprechperson steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

Kontaktformular

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.