wir beschäftigen ab dem 01.10.2025 eine Werkstudentin. Diese darf während der Semesterferien unbegrenzt und während des Semesters maximal 20h die Woche arbeiten. In der Immatrikulationsbescheinigung, die sie uns vorgelegt hat, wird der genaue Zeitraum der Semesterferien nicht genannt, es gibt nur eine Terminübersicht, mit dem Datum 23.01.2026, zu dem die Vorlesungszeit endet. Dann wird noch der Prüfungszeitraum genannt bis 14.02.2026. Das Ende des Wintersemesters ist mit 14.03.2026 terminiert und ab 15.03.2026 beginnt das neue Semester. Unsere Frage lautet nun:
Kann ich aufgrund dieser Termine sicher davon ausgehen, dass die Semesterferien vom 15.02.2026 bis 14.03.2025 sind. Und die Mitarbeiterin in dieser Zeit mehr als 20h die Woche arbeiten darf? Leider kann ich die Imma nicht mit anhängen.