Liebes Experten Team,
wir beschäftigen einen Studenten, der sich entschlossen hat den Studiengang zu wechseln und deshalb in letzter Zeit mehr als 20 Stunden pro Woche gearbeitet hat. Wir haben ihn daher auf voll SV-pflichtig umgestellt. Er ist weiterhin immatrikuliert. Innerhalb der vorlesungsfreien Zeiten dürfen Studenten ja über der 20 Stundengrenze arbeiten. Daher wäre meine Frage, ob er mit Beginn der Vorlesungsfreien Zeit wieder als Werkstudent abgerechnet werden kann/soll oder SV-pflichtig bleiben muss?
Vielen Dank und beste Grüße