Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

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  • 01
    Werkstudent

    Liebes Experten Team,

    wir beschäftigen einen Studenten, der sich entschlossen hat den Studiengang zu wechseln und deshalb in letzter Zeit mehr als 20 Stunden pro Woche gearbeitet hat. Wir haben ihn daher auf voll SV-pflichtig umgestellt. Er ist weiterhin immatrikuliert. Innerhalb der vorlesungsfreien Zeiten dürfen Studenten ja über der 20 Stundengrenze arbeiten. Daher wäre meine Frage, ob er mit Beginn der Vorlesungsfreien Zeit wieder als Werkstudent abgerechnet werden kann/soll oder SV-pflichtig bleiben muss?


    Vielen Dank und beste Grüße

  • 02
    RE: Werkstudent

    Guten Tag,
     
    bei Studierenden ist zunächst zu prüfen, ob die Person ihrem Erscheinungsbild nach als „ordentlicher Studierender“ oder als „Arbeitnehmer“ anzusehen ist. Bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von mehr als 20 Stunden, ist nicht mehr vom Erscheinungsbild eines ordentlichen Studierenden auszugehen und es tritt Versicherungspflicht als Arbeitnehmer ein.
     
    Dieser Status ändert sich aus unserer Sicht nicht, wenn die Beschäftigung auch in den Semesterferien fortgeführt wird. Die Ausnahmeregelung der Semesterferien findet nur Anwendung, wenn die 20-Stunden-Grenze ausschließlich während der vorlesungsfreien Zeit überschritten wird.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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