Expertenforum - Werkstudent

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  • 01
    Werkstudent

    Sehr geehrte Damen und Herren, ein Werkstudent 17 Std./Wo. bei den Eltern in der privaten KV familienversichert hat ein erstes Beschäftigungsverhältnis (frei in KV, PV, AV und pflichtig RV) Nächsten Monat beginnt er ein im Rahmen des Studiums vorgeschriebenes Praktikum (frei in allen Zweigen der Sozialversicherung) mit einer Wochenstundenzahl von 23 Std./Wo. und einem Verdienst-Brutto von 1.000,00 €. Schadet das Praktikum dem Werkstudentenprivileg aus dem ersten Arbeitsverhältnis? Hinsichtlich der Zusammenrechnung der Wochenarbeitsstunden 17 + 23 Std. = 40 Std./Woche = Wochenstundenzahl von 20 Std. für Werkstudentenprivileg überschritten.

    Vielen Dank Kluge

  • 02
    RE: Werkstudent

    Hallo Kluge,

    neben einer Beschäftigung im Rahmen der Werkstudentenregelung (Beitragsgruppenschlüssel „0100“; Personengruppenschlüssel „106“) kann gleichzeitig ein in einer Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschriebenes Zwischenpraktikum bei einem anderen Arbeitgeber ausgeübt werden. Eine Zusammenrechnung von der Studentenbeschäftigung und dem vorgeschriebenen Zwischenpraktikum erfolgt nicht.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam
     

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