Liebes Expertenteam,
wir beschäftigen eine Werkstudentin, die die Prüfungsleistungen für ihr Masterstudium soweit abgeschlossen hat und nur noch ihre Masterthesis anmelden muss. Lehrveranstaltungen muss sie auch keine mehr absolvieren. Kann die Studentin daher während sie ihre Masterthesis schreibt mehr als 20 Stunden/Woche arbeiten? Sie ist weiterhin immatrikuliert.
Grundsätzlich ist eine Arbeitszeit von mehr als 20 Stunden/Woche in den Semesterferien erlaubt, solange sie nicht länger als 26 Wochen mehr als 20 Stunden/Woche im Zeitjahr arbeitet. Trifft dies auch auf den geschilderten Fall zu?
Viele Grüße
Referentin1