Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Werkstudent

    Hallo AOK,

    Wir haben einen Werkstudenten, vertraglich vereinbarten Arbeitszeit pro Woche 16 Stunden. Vertragsbedingungen 01.01.2026.

    Jetzt hat der Mitarbeiter während der Vorlesungszeit immer wieder die 20 Stunden Grenze überschritten. Er hat in einer Woche 22 Stunden gearbeitet in der nächsten wieder nur 18 und dann wieder 25 Stunden. Sprich er überschreitet jede zweite Woche die 20 Stunden Grenze.

    Er hat eine aktuelle immateukulationsbescheinigung.

    Meine Frage an Sie, muss ich ihn ab der ersten überschreitung pflichtig schlüsseln oder rückwirkend ab dem 01.01.2026.

    Vielen Dank

  • 02
    RE: Werkstudent

    Guten Tag,
     
    Personen, die neben ihrem Studium nicht mehr als 20 Stunden wöchentlich beschäftigt sind, gehören ihrem Erscheinungsbild nach grundsätzlich zu den Studierenden und nicht zu den Arbeitnehmern. Entscheidend für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung ist hierbei die tatsächlich geleistete Arbeitszeit.
    Arbeiten Studierende am Wochenende und in den Abend- und Nachtstunden, kann auch bei einer Wochenarbeitszeit von mehr als 20 Stunden Versicherungsfreiheit bestehen. Dafür muss die Beschäftigung allerdings zeitlich befristet sein und nicht über einen Zeitraum von mehr als 26 Wochen (182 Kalendertage) ausgeübt werden.
     
    In dem von Ihnen beschriebenen Sachverhalt gehört der Mitarbeiter aufgrund der schwankenden Wochenstunden während der Vorlesungszeit nicht mehr zum Personenkreis der „ordentlichen Studierenden“, da die wöchentliche Arbeitszeit von mehr als 20 Stunden überschritten wird.
     
    In dieser Konstellation entfällt ab der ersten Überschreitung der Wochengrenze das Werkstudentenprivileg und es tritt somit Sozialversicherungspflicht ein.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönliche Ansprechperson

Ihre Ansprechperson steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

Kontaktformular

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.