Hallo AOK,
Wir haben einen Werkstudenten, vertraglich vereinbarten Arbeitszeit pro Woche 16 Stunden. Vertragsbedingungen 01.01.2026.
Jetzt hat der Mitarbeiter während der Vorlesungszeit immer wieder die 20 Stunden Grenze überschritten. Er hat in einer Woche 22 Stunden gearbeitet in der nächsten wieder nur 18 und dann wieder 25 Stunden. Sprich er überschreitet jede zweite Woche die 20 Stunden Grenze.
Er hat eine aktuelle immateukulationsbescheinigung.
Meine Frage an Sie, muss ich ihn ab der ersten überschreitung pflichtig schlüsseln oder rückwirkend ab dem 01.01.2026.
Vielen Dank