Liebes Experten-Team,
wir haben einen Werksstudenten, der ab November für sechs Monate im europäischen Ausland (Polen) studieren wird. Aktuell hat er noch ein paar Überstunden, die wir ihm gerne aufgeteilt über die sechs Monate auszahlen würden, sodass er trotz des Auslandssemesters finanziell abgesichert ist. Gibt es hier sozialversicherungsrechtlich etwas zu beachten? Können wir die Überstunden einfach auszahlen? Benötigt er einen A1-Schein? Oder ist dieser nur notwendig, falls er parallel zu seinem Studium noch für uns arbeiten würde, aus dem Ausland heraus? Vielen Dank für Ihre Hilfe!