Liebes Expertenteam,
ich habe eine Imma vorliegen, 28. Hochschulsemester, Student ist 35 Jahre alt, aktuell im 4. Fachsemester Bachelor. Kann ich ihn als Werksstudent abrechnen?
Grüße
SoSt
Kontakt zur AOK
Die Kontaktdaten der AOK unterscheiden sich regional. Bitte wählen Sie Ihre regionale AOK aus, um die passenden Kontaktinformationen zu erhalten.
Fragen Sie Experten zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Werktagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.
Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.
Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsexperten beantwortet.
Liebes Expertenteam,
ich habe eine Imma vorliegen, 28. Hochschulsemester, Student ist 35 Jahre alt, aktuell im 4. Fachsemester Bachelor. Kann ich ihn als Werksstudent abrechnen?
Grüße
SoSt
Guten Tag,
zum Personenkreis der ordentlich Studierenden im Rahmen des Werkstudentenprivilegs gehören alle Studenten, die an einer Hochschule oder einer der fachlichen Ausbildung dienenden Schule eingeschrieben sind und deren Zeit und Arbeitskraft überwiegend durch das Studium in Anspruch genommen werden.
Bei beschäftigten Studenten mit einer ungewöhnlich langen Studiendauer wird allerdings von der widerlegbaren Vermutung ausgegangen, dass bei einer Studienzeit von mehr als 25 Fachsemestern je Studiengang das Studium nicht mehr im Vordergrund steht und deshalb Versicherungsfreiheit aufgrund des Werkstudentenprivilegs nicht weiter in Betracht kommt. Die Rechtsprechung unterstellt bei derart langer Studienzeit, dass kein ernsthafter Studierwille mehr vorliegt.
Wir empfehlen Ihnen, auch wenn sich der Student aktuell in einem 4. Fachsemester befindet, aufgrund der Gesamtanzahl der Semester, Kontakt mit der zuständigen Krankenkasse aufzunehmen und unter Vorlage der Unterlagen eine rechtsverbindliche Beurteilung vornehmen zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
Vielen Dank für die Rückmeldung - das wäre auch meine erste Wahl gewesen, der Student ist aber, wie soll es anders sein - mit seiner Frau (Beamtin) privat versichert. Von daher habe ich in dem Fall leider keine Krankenkasse, die ich dahingehend kontaktieren kann und muss nach Aktenlage beurteilen. Ich werde seine letzte gesetzliche Kasse anschreiben.
Grüße SoSt
Um ein neues Thema im Expertenforum zu eröffnen, müssen Sie sich im AOK Fachportal für Arbeitgeber einloggen.
Jetzt einloggen:
Sie sind noch nicht registriert?