Guten Tag,
wir beschäftigen aktuell einen Pflichtpraktikanten (0000) seit August 22 bis Mitte Februar 23.
Ab 01.03. soll dieser als Werksstudent für ein Jahr weiter beschäftigt werden. 20 h während der Vorlesungen, 38 h (5 Tage Woche) in der Vorlesungsfreien Zeit.
Ist es korrekt, dass der Werksstudent auch während der Vollzeitbeschäftigung in der vorlesungsfreien Zeit, aufgrund der 26 Wochen Regel und des vorangegangen Pflichtpraktikums (welches nicht den 26 Wochen hinzugerechnet wird?) sozialversicherungsfrei bleibt?
Danke für Ihr Feedback