Expertenforum - Werksstudent arbeitet zusätzlich über eine Dauer von 2 Monaten als Praktikant in einer andern Firma

Expertenforum

Experten antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Experten zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsexperten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Werksstudent arbeitet zusätzlich über eine Dauer von 2 Monaten als Praktikant in einer andern Firma

    Wir haben einen Werkstudent bei uns beschäftigt. Er arbeitet jetzt zusätzlich als Praktikant im Rahmen seines Studiums noch in einer anderen Firma. Er bekommt von uns Lohn als Werkstudent und erhält auch als Praktikant einen Lohn. Er arbeitet als Praktikant in den 2 Monaten je 40 Std/wöchentlich.

    1. Darf er beide Jobs ausüben?

    2. Wie viele Stunden darf er als Werkstudent bei uns arbeiten?

    3. Wie sieht es aus mit der Sozialversicherung wenn er weiter als Werkstudent bei uns arbeitet?

    Welche Beitragsgruppen? Wird er weiterhin als Werkstudent geführt?

    Vielen Dank.



     

  • 02
    RE: Werksstudent arbeitet zusätzlich über eine Dauer von 2 Monaten als Praktikant in einer andern Firma

    Guten Tag,
     
    neben einer Beschäftigung, die im Rahmen des Werkstudentenprivileg ausgeübt wird, kann gleichzeitig ein in einer Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschriebenes Zwischenpraktikum beim selben oder auch bei einem anderen Arbeitgeber ausgeübt werden.

    Eine Zusammenrechnung von Werkstudentenbeschäftigung und dem vorgeschriebenen Zwischenpraktikum erfolgt nicht.

    Wir empfehlen Ihnen, einen Nachweis über das in der Studienordnung vorgeschriebene Pflichtpraktikum einzuholen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.