Liebes AOK-Team,
wir haben folgende Fragen zum Thema Werksstuden:
->ist das Werkstudentenprivileg auch möglich bei einer ausländischen Universität (hier USA), bei der der Student an einem Fernstudium teilnimmt? Ansonsten soll das Studium ein "normales Studium", also hinsichtlich Dauer und Abschluss des Studiums etc.
->Sollte es bei der Anstellung eines Werksstudenten noch Unsicherheiten betreffend die sv-rechtliche Beurteilung geben - kann man bei der zuständigen Krankenkasse im Vorfeld eine Art "verbindliche Auskunft" einholen, ob der Mitarbeiter als Werksstudent anerkannt wird? Wenn nein, wie könnten man anderweitig zu Beginn der Anstellung Rechtssicherheit bekommen?
Viele Dank vorab für eure Mühe und Grüße
D. Mayer