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  • 01
    Werksstudent

    Liebes AOK-Team,


    wir haben folgende Fragen zum Thema Werksstuden:

    ->ist das Werkstudentenprivileg auch möglich bei einer ausländischen Universität (hier USA), bei der der Student an einem Fernstudium teilnimmt? Ansonsten soll das Studium ein "normales Studium", also hinsichtlich Dauer und Abschluss des Studiums etc.

    ->Sollte es bei der Anstellung eines Werksstudenten noch Unsicherheiten betreffend die sv-rechtliche Beurteilung geben - kann man bei der zuständigen Krankenkasse im Vorfeld eine Art "verbindliche Auskunft" einholen, ob der Mitarbeiter als Werksstudent anerkannt wird? Wenn nein, wie könnten man anderweitig zu Beginn der Anstellung Rechtssicherheit bekommen?


    Viele Dank vorab für eure Mühe und Grüße

    D. Mayer

  • 02
    RE: Werksstudent

    Hallo D. Mayer,
     
    grundsätzlich gelten für Studierende, die an einem Fernstudium (im Ausland) teilnehmen und in Deutschland arbeiten, die gleichen Regelungen in Bezug auf die Versicherungspflicht wie für Studierende, die an inländischen Hochschulen immatrikuliert sind. Insofern wäre das Werkstudentenprivileg in solchen Fällen grundsätzlich anzuwenden.
     
    Allerdings sind in den Ausführungen der Spitzenverbände der Sozialversicherung über die „Versicherungsrechtliche Beurteilung von beschäftigten Studenten und Praktikanten“ vom 23.11.2016 keine konkreten Aussagen zu entnehmen, ob für Absolventen eines Fernstudiums das Werkstudentenprivileg anzuwenden ist.
     
    Ob in einem solchen Fall die betreffende Person ihrem Erscheinungsbild zum Kreis der „ordentlichen Studierenden“ gehört, hat der Arbeitgeber zu beurteilen. Dazu sind ihm alle notwendigen Unterlagen des Studenten einzureichen und den Entgeltunterlagen beizufügen.
     
    Im Zweifelsfall kann er die einzugsberechtige Krankenkasse kontaktieren und eine versicherungsrechtliche Stellungnahme anfordern.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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