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  • 01
    Wellpass Versteuerung

    Hallo zusammen,


    wir haben in naher Zukunft den Wellpass für unsere Mitarbeiter.

    Die Mitarbeiter zahlen einen Eigenanteil von 25 EUR, die sie Netto abgezogen bekommen sollen.

    Den Rest zahlen wir als Unternehmen.


    Wie werden die 25 EUR versteuert mit der Sachbezugsgrenze bis zu 50 EUR?

    Und wie wird der Rest von uns als Unternehmen versteuert. Wird da die Pauschalversteuerung von 25 % oder 30 % genutzt?


    Vielleicht kann da uns jemand helfen.


    Liebe Grüße

    Vero

  • 02
    RE: Wellpass Versteuerung

    Sehr geehrter Fragesteller,


    im Sachverhalt ist nicht mitgeteilt, in welcher Höhe das Unternehmen die Kosten für den Wellpass trägt ("Rest"). Wir unterstellen, dass der monatliche Betrag bei max. EUR 50,00 liegt. Nur dann greift die Begünstigung nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG (steuerfreie Sachbezüge).


    Weitere Voraussetzung ist, dass der Wellpass arbeitgeberseits beschafft wird (also kein Kostenersatz durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer erfolgt).


    Bei dieser Sachlage kann der arbeitgeberseits getragene Betrag steuerlich außer Ansatz bleiben (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG). Für die Zuzahlung arbeitnehmerseits (EUR 25,00 monatlich) ergeben sich keine Besonderheiten. Diese Beträge sind also mit dem "normalen" (grundsätzlich auszahlungsfähigen) Nettoentgelt zu verrechnen.


    Die Verrechnung darf gemäß § 107 Abs. 2 Satz 5 Gewerbeordnung nur mit pfändbarem Arbeitsentgelt erfolgen. Sie ist also dann nicht möglich, wenn für einen Arbeitnehmer in einem bestimmten Monat Nettoentgelt nur unterhalb der Pfändungsfreigrenze entsteht. Zu Einzelheiten bitten wir, die Fachexperten Arbeitsrecht zu befragen.


    Falls § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG nicht angewendet werden kann (insbesondere bei Überschreiten der monatlichen Freigrenze von EUR 50,00), kommt eine Pauschalbesteuerung der Arbeitgeberleistung nach § 37b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Abs. 2 EStG (30 %) in Betracht.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

  • 03
    RE: Wellpass Versteuerung

    Hallo,


    vielen lieben Dank für Ihre Rückmeldung.


    In unserem Fall überschreiten wir den maximalen Beitrag pro Mitarbeiter. Dieser liegt bei 70,21 EUR brutto. Davon sollen – wie bereits erwähnt – 25 EUR vom Mitarbeiter getragen werden.


    Da wir den Betrag überschreiten, müssen wir somit den gesamten Betrag mit 30 % pauschal versteuern, korrekt?


    Heißt das im Umkehrschluss, dass wir die 25 EUR als Nettobetrag vom Mitarbeiter abziehen können? Heißt nicht mit der 50 EUR Freigrenze?


    Vielen Dank vorab!


    Liebe Grüße

    Vero

  • 04
    RE: Wellpass Versteuerung

    Sehr geehrter Fragesteller,


    wenn der Arbeitgeber den Wellpass bereitstellt und von den monatlichen Kosten in Höhe von EUR 70,21 brutto einen Teilbetrag von EUR 25 mitarbeiterseits getragen wird, ergeben sich "nach Anrechnung der vom Steuerpflichtigen gezahlten Entgelte ... Vorteile" von monatlich EUR 45,21 brutto (also nicht mehr als EUR 50). Bei dieser Gestaltung kann die Begünstigung nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG (steuerfreier Sachbezug) also genutzt werden.


    Eine Pauschalbesteuerung ist nicht notwendig.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

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