Guten Tag,
ich muss bei einem Mandaten einen neuen Mitarbeiter ( Arzt) abrechnen, der erst 63 Jahre alt ist, aber seit 02-2023 ein vorgezogenes Altersruhegeld bezieht.
Er hat bisher nie in die Deutsche Rentenversicherung eingezahlt.
Alterstechnisch hat er die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht. Er ist privat versichert.
Muss er deshalb mit der Personengruppe 120 und 0110 gemeldet werden bzw. 0000 ( mit Versorgungswerk Einzahlung , wenn er sich befreien lässt) ?
Oder hat die Versorgungswerk Rente einen anderen Status und er kann mit Personenschlüssel 119 abgerechnet werden ? Wie wäre dann hier der Beitragsgruppenschlüssel?
Vielen Dank im Voraus
Ukoerner