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  • 01
    Welcher Personengruppenschlüssel und Beitragsgruppenschlüssel bei vorgezogenem Altersruhegeld vom Versorgungswerk

    Guten Tag,


    ich muss bei einem Mandaten einen neuen Mitarbeiter ( Arzt) abrechnen, der erst 63 Jahre alt ist, aber seit 02-2023 ein vorgezogenes Altersruhegeld bezieht.

    Er hat bisher nie in die Deutsche Rentenversicherung eingezahlt.

    Alterstechnisch hat er die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht. Er ist privat versichert.

    Muss er deshalb mit der Personengruppe 120 und 0110 gemeldet werden bzw. 0000 ( mit Versorgungswerk Einzahlung , wenn er sich befreien lässt) ?

    Oder hat die Versorgungswerk Rente einen anderen Status und er kann mit Personenschlüssel 119 abgerechnet werden ? Wie wäre dann hier der Beitragsgruppenschlüssel?


    Vielen Dank im Voraus


    Ukoerner

     

  • 02
    RE: Welcher Personengruppenschlüssel und Beitragsgruppenschlüssel bei vorgezogenem Altersruhegeld vom Versorgungswerk

    Guten Tag,
     
    die Versorgungsordnungen der verschiedenen Versorgungswerke beinhalten seit der Einführung des „Flexirentengesetzes“ nach unserem Kenntnisstand noch immer zum Teil unterschiedliche Regelungen.
     
    Sehen die Satzungsregelungen des zuständigen Versorgungswerks bereits vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze keine weiteren Zahlungseingänge mehr vor, wird ab diesem Zeitpunkt der Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung an die Deutsche Rentenversicherung abgeführt.
     
    Da, nach Ihrer Schilderung der betroffene Mitarbeiter privat krankenversichert ist, lautet  der Beitragsgruppenschlüssel „0310“ in Verbindung mit dem Personengruppenschlüssel „119“. Erst ab dem Zeitpunkt des Erreichens der Regelaltersgrenze würde der Beitragsgruppenschlüssel „0320“ Anwendung finden (Personengruppenschlüssel „119“).

    Sieht dagegen die Satzungsregelung des zuständigen Versorgungswerks weitere rentensteigernde Zahlungseingänge vor, lautet der Beitragsgruppenschlüssel weiterhin „0010“. Der Personengruppenschlüssel wäre mit „101“ zu hinterlegen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Welcher Personengruppenschlüssel und Beitragsgruppenschlüssel bei vorgezogenem Altersruhegeld vom Versorgungswerk

    Vielen Dank ! Noch eine kurze Frage,

    Muss der Arbeitgeber in diesem Fall einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung zahlen, oder ist dies nicht mehr nötig?


    Viele Grüße

    UKoerner


     

  • 04
    RE: Welcher Personengruppenschlüssel und Beitragsgruppenschlüssel bei vorgezogenem Altersruhegeld vom Versorgungswerk

    Guten Tag,
     
    nach § 257 Abs. 2 Sozialgesetzbuch (SGB) V erhalten Beschäftigte, die nur wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei sind oder, die auf Grund von § 6 Abs. 3a SGB V (über 55-jährige Arbeitnehmer) krankenversicherungsfrei oder die von der Versicherungspflicht befreit und bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert sind, von ihrem Arbeitgeber einen Beitragszuschuss.
     
    Sofern Arbeitnehmer eine Altersvollrente beziehen, ist zu beachten, dass der Beitragszuschuss nach dem ermäßigten Beitragssatz (§ 243 SGB V) zu berechnen ist.
     
    Neben dem Zuschuss zur privaten Krankenversicherung haben Beschäftigte, die in Erfüllung ihrer Versicherungspflicht nach §§ 22 und 23 SGB XI bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert sind, auch einen Anspruch auf den Zuschuss zur privaten Pflegeversicherung (§ 61 Abs. 2 SGB XI).
     
    Darüber hinaus besteht für diese Arbeitnehmer ein Anspruch auf einen Beitragszuschuss aufgrund des Bezuges der Altersrente gegenüber dem Rentenversicherungsträger.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 05
    RE: Welcher Personengruppenschlüssel und Beitragsgruppenschlüssel bei vorgezogenem Altersruhegeld vom Versorgungswerk

    Hallo,

    ich hätte da nochmal eine Frage zum Beitrag zur Rentenversicherung (Arbeitnehmer bezieht vorgezogene Rente vom Versorgungswerk).

    Aus welchem Grund muss nur der Arbeitgeberanteil gezahlt werden? Ist der Schlüssel 3 nicht erst gültig ab Regelaltersrente?

    Viele Grüße

    Birgit P.

  • 06
    RE: Welcher Personengruppenschlüssel und Beitragsgruppenschlüssel bei vorgezogenem Altersruhegeld vom Versorgungswerk

    Hallo Birgit P.,

    da unsere Recherche zu Ihrer Nachfrage im Rahmen unserer 24-Stunden-Antwortgarantie nicht abgeschlossen werden kann, bitten wir Sie um ein wenig Geduld. Sobald wir ein Ergebnis haben, werden wir eine Stellungnahme abgeben.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam
     
     

  • 07
    RE: Welcher Personengruppenschlüssel und Beitragsgruppenschlüssel bei vorgezogenem Altersruhegeld vom Versorgungswerk

    Guten Tag,
     
    Ihr Mitarbeitender ist aufgrund der Mitgliedschaft im Versorgungswerk rentenversicherungsfrei.
     
    Der Arbeitgeber hat seit 1. Januar 2022 wieder (wie vor 2017) für seine in diesen Versicherungszweig versicherungsfreien Beschäftigten jeweils die Hälfte des Beitrages abzuführen, der zu zahlen wäre, wenn die Beschäftigten versicherungspflichtig wären (Arbeitgeberanteil).

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam
     
    Insofern ist auf vor Erreichen der Altersgrenze hier der AG-Beitragsanteil zu leisten.
     

  • 08
    RE: Welcher Personengruppenschlüssel und Beitragsgruppenschlüssel bei vorgezogenem Altersruhegeld vom Versorgungswerk

    Guten Morgen,

    vielen Dank für Ihre Antwort. Nun muss ich aber doch nochmal nachfragen. Wie kann man die Versicherungsfreiheit nachweisen? Er war bisher selbständig, bezieht eine Rente vom Versorgungswerk und hat die Beschäftigung neu aufgenommen. Gilt für die berufsständisch Versorgten eine andere Altersgrenze, als die Regelaltersgrenze?


     

  • 09
    RE: Welcher Personengruppenschlüssel und Beitragsgruppenschlüssel bei vorgezogenem Altersruhegeld vom Versorgungswerk

    Guten Tag,
     
    aufgrund des Bezugs von Altersruhegeld vom Versorgungswerk besteht die gesetzliche Rentenversicherungsfreiheit gemäß § 5 Absatz 4 Nr. 2 SGB VI.

    Die einzelnen Versorgungswerke haben unterschiedliche Altersgrenzen für ihre Mitglieder. Es bleibt von Ihnen mit dem zuständigen Versorgungswerk zu klären, ob weitere Zahlungen angenommen werden. Hierzu können wir Ihnen im Rahmen dieses Forums keine Auskünfte geben. Ansonsten verbleibt es bei den in unserer ersten Antwort genannten Personen- und Beitragsgruppen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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