Sehr geehrte Damen und Herren,
eine AN ist zum 31.12 ausgeschieden und hatte zu diesem Zeitpunkt Steuerklasse 2. Sie bekommt jetzt also im Januar noch eine Urlaubsgeltung ausbezahlt. Darf ich noch mit Steuerklasse 2 oder muss ich sie mir der Steuerklasse 6 abrechnen ?
Vielen Dank für die Rückmeldung