Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Welche Steuerklasse wenn Rente bezogen wird und weiterhin bei alten Arbeitgeber gearbeitet wird

    Hallo

    wenn eine Mitarbeiter Regelaltersrente von der DRV erhält aber weiterhin bei seinem ehemaligen Arbeitgeber befristet arbeitet, welche Steuerklasse muss für das lohnsteuerpfl. Entgelt bei dem Arbeitgeber angewendet werden ? Steuerklasse 6 oder die individuelle ?

    Gruß

  • 02
    RE: Welche Steuerklasse wenn Rente bezogen wird und weiterhin bei alten Arbeitgeber gearbeitet wird

    Sehr geehrter Fragesteller,


    bei Vergütung ohne Pauschalversteuerung (also, wenn kein Minijob vorliegt) ist in den geschilderten Fällen (Arbeitslohn neben Altersrente) Lohnsteuerklasse VI anzuwenden.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Steuerrecht

  • 03
    RE: Welche Steuerklasse wenn Rente bezogen wird und weiterhin bei alten Arbeitgeber gearbeitet wird

    Können Sie mir hierfür die Rechtsgrundlage nennen, wo ich das nachlesen kann?

    Gruß

  • 04
    RE: Welche Steuerklasse wenn Rente bezogen wird und weiterhin bei alten Arbeitgeber gearbeitet wird

    Sehr geehrter Fragesteller,


    die Zuweisung der Lohnsteuerklasse beruht auf § 38b Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 EStG. Bei nicht selbständigen Einkünften während des Bezugs von Altersrente werden Arbeitsverhältnisse regelmäßig als "weitere Dienstverhältnisse" im Sinne dieser Vorschrift berücksichtigt; vermutlich erfolgt deshalb die Einreihung in Steuerklasse 6 beim Abruf der ELStAM. (Ohne Abruf ergibt sich die Notwendigkeit der entsprechenden Einreihung bereits aus § 39c Abs. 1 Satz 1 EStG.)


    Mit freundlichen Grüßen

    IHr Fachexperte Steuerrecht

     

  • 05
    RE: Welche Steuerklasse wenn Rente bezogen wird und weiterhin bei alten Arbeitgeber gearbeitet wird

    Hallo aus den genannten Paragraphen geht nicht daraus hervor, dass der Bezug von Altersrente aus als Dienstverhältnis behandelt wird. Die DRV ist kein Arbeitgeber und Rente ist kein Arbeitslohn sondern eine Sozialleistung

    Woher kommt die Annahme dass der Bezug von Altersrente ein Dienstverhältnis ist?

    Gruß

  • 06
    RE: Welche Steuerklasse wenn Rente bezogen wird und weiterhin bei alten Arbeitgeber gearbeitet wird

    Sehr geehrter Fragesteller,


    Abrechnung nach Steuerklasse 6 ist in zwei Fällen gesetzlich vorgeschrieben: (1) weil ohne ELStAM abgerechnet wird, oder (2) weil über ELStAM die Steuerklasse als zutreffend gemeldet ist. Im letztgenannten Fall ist entweder durch den Arbeitnehmer (gegenüber dem Wohnsitzfinanzamt) oder durch den Arbeitgeber (beim Betriebstättenfinanzamt) nachzufragen, wenn die Steuerklasse unrichtig erscheint.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

    Themenbereich:
Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönliche Ansprechperson

Ihre Ansprechperson steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

Kontaktformular

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.