Hallo,
wir haben den Fall, dass ein Mitarbeiter seit einiger Zeit eine Altersvollrente für langjährig Versicherte bezieht (haben wir jetzt erst erfahren), weiterhin Vollzeit arbeitet, die JAEG-Grenze überschreitet und freiwillig versichert ist. Bislang hat er immer einen Zuschuss zur KV erhalten (50% max bis zur BMG).
Nun ist es aber so, dass er auf Antrag auch einen Zuschuss zur KV von der RV erhalten würde. Ist es nicht so, dass zum einen nur der ermäßigte Beitrag anfällt und maximal 7 % (Summe 14%) von der BMG fällig würden (hälftig AG/ AN bzw. DRV)? Aktuell 406,88 € + Zusatzbeitrag. Wenn hier die DRV schon Summe x als Zuschuss zahlt, muss der Arbeitgeber dann trotzdem noch den vollen Zuschuss zur freiwilligen KV zahlen bzw. hat der Arbeitnehmer überhaupt noch einen Anspruch auf den AG-Zuschuss?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.