Sehr geehrte Damen und Herren,
besteht die Möglichkeit die Sozialversicherungsersparnis bei Entgeltumwandlungen an den Mitarbeiter auszuzahlen? Bei der Finanzierung der Beiträge für eine betriebliche Altersversorgung über eine Gehaltsumwandlung leisten wir pauschal 22 % des umgewandelten Entgelts zusätzlich als Arbeitgeberzuschuss (dieser Betrag entspricht der pauschalen Sozialversicherungsersparnis und wird dem Mitarbeiter vergütet und wird versteuert und verbeitragt).
Leider finden wir hierzu keine rechtliche Quelle.
Können Sie uns zu dieser Thematik Auskunft geben?
Vielen Dank!