Sehr geehrte Damen und Herren,
wenn ein Mitarbeiter seine Regelaltersrente erreicht und weiterhin versicherungspflichtig arbeiten will (GKV-versichert) so wäre dieser mit 3321, PGS 119 zu schlüsseln (ggf. bei Verzicht auf RV-Freiheit = 3121, PGS 120)
Wie sieht die Schlüsselung aus, wenn dieser freiwillig bzw. privat versichert ist und sein Arbeitsverhältnis versicherungspflichtig fortsetzt?
Gibt es hier Besonderheiten zu beachten?