Hallo liebes Experten-Team,
für den folgenden Sachverhalt möchte ich Sie um Unterstützung bitten:
Eine Beschäftigte hat am 14.03.25 ihr Studium mit dem Master beendet. Am 23.04.25 hat sie ein weiteres Studium begonnen. Zusätzlich hat sie ab Mai 2025 eine Ausbildung als Kinder- und Jugendpsychotherapeutin begonnen. Ab 21.03.25 hat sie einen kurzfristigen Vertrag abgeschlossen, sie verdient über der Geringfügigkeitsgrenze. Ist sie als kurzfristige Beschäftigte zu beurteilen ?