Liebes Expertenteam,
müssen Studierende zwingend als Werkstudenten geschlüsselt werden, wenn sie immatrikuliert sind?
Wir haben eine Studierende, die sich jetzt selbst versichern muss. Sie möchte gerne einen regulären Arbeitsvertrag, so dass wir die Schlüsselung 1111 und 101 vornehmen.
Gibt es hierfür Einwände?
Sind hier dennoch die 20 Std. pro Woche maßgebend oder kann die Stundenanzahl pro Woche auch überschritten werden?
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Ab März 2025 macht sie ein vorgeschriebenes Praktikum Während dieser Zeit würde sie bei uns dennoch arbeiten. Wir haben lediglich den Passus gefunden, in dem aufgeführt wurde, dass während eines vorgeschriebenen Praktikums man 20 Std. pro Woche als Werkstudent arbeiten kann. Gibt es hier gewisse Vorgaben dass sie zwingend als Werkstudent geführt werden muss oder kann dies auch auch als "reguläre" MA mit 101 1111?
Danke vorab.
PersobueroSC