Ein Auszubildender kann ja beim gleichen Arbeitgeber einen Minijob ausüben, sofern ein Ausbildungsvertrag vorhanden ist.
Kann ein Auszubildender auch parallel beim gleichen Arbeitgeber eine Beschäftigungsverhältnis mit einem Arbeitsentgelt über der Geringfügigkeitsgrenze aufnehmen, sofern Höchstarbeitszeit von 48 Stunden pro Woche eingehalten wird? Muss dann das Arbeitsverhältnis mit einer zweiten Personalnummer mit der Personengruppe 101 gemeldet werden? Oder handelt es sich hier um ein sog. einheitliches Beschäftigungsverhältnis und Ausbildungsvergütung und Arbeitsentgelt ist unter einer Personalnummer zu verbeitragen und mit Personengruppe 102 zu melden?