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  • 01
    Weiterbeschäftigung/Rente

    Weiterbeschäftigung ab Bezug Regelaltersrente für schwerbehinderte Menschen

    Von: Personalbetreuung und Entgelte

    Guten Tag,


    unser Mitarbeiter bezieht ab 01.09.2025 eine Altersvollrente für schwerbehinderte Menschen und arbeitet darüber hinaus bei uns befristet weiter. Das Datum für das Erreichen der Regelaltersgrenze ist der 01.09.2027.


    Unser Mitarbeiter ist freiwillig Krankenversichert


    Wir schlüsseln ihn folgendermaßen:


    Ab 01.09.2025


    SV-Schlüssel 3111 (ermäßigt in der KV)


    Ab 01.09.2027


    3321 (kein Verzicht auf RV-Freiheit)


    Ist diese Einschätzung in Ordnung?

    Vielen Dank



    Vielen Dank.


     

  • 02
    RE: Weiterbeschäftigung/Rente

    Hallo Personalbetreuung und Entgelte,
     
    aufgrund Ihrer Angaben gehen wir davon aus, dass es sich hier um ein krankenversicherungsfreies Beschäftigungsverhältnis oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze handelt.
     
    Bei Bezug einer Altersvollrente (hier: September 2025) für schwerbehinderte Menschen vor Vollendung der Regelaltersgrenze lautet der Beitragsgruppenschlüssel unter Anwendung des Firmenzahlerverfahrens „9111“ (Personengruppenschlüssel „120“).
     
    Erst nach Vollendung der Regelaltersgrenze und den gleichen Voraussetzungen (Überschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze) ist der Personengruppenschlüssel „119“ und der Beitragsgruppenschlüssel „9321“ anzuwenden.
     
    Hierbei ist zu beachten, dass in der Krankenversicherung jeweils der ermäßigte Beitragssatz zum Tragen kommt.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Weiterbeschäftigung/Rente

    Danke für die schnelle Bearbeitung

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