Expertenforum - Weiterbeschäftigung von schwerbehinderten Menschen

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  • 01
    Weiterbeschäftigung von schwerbehinderten Menschen

    Weiterbeschäftigung von Rentnerin:

    AN, geb. 22.07.1962, Altersrente ab 01.04.2024 für schwerbehinderte Menschen.

    Rentenbeginn lt. Rentenbescheid 01.04.2024 Regelaltersgrenze erreicht am 01.04.2029.

    Weiterbeschäftigung mit Brutto 4.600,00€/Monat

    Für die Ummeldung benötige ich die richtige Personengruppe und den Beitragsgruppenschlüssel.

  • 02
    RE: Weiterbeschäftigung von schwerbehinderten Menschen

    Hallo LohnSeptember2024,
     
    Bezieher einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen werden - solange die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht ist - mit dem Personengruppenschlüssel „120“ und dem Beitragsgruppenschlüssel „3111“ abgerechnet (hier seit 01.04.2024).
    Mit Ablauf des Monats, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wird, tritt Versicherungsfreiheit in der Renten- und Arbeitslosenversicherung ein. Es ist jedoch jeweils der Arbeitgeberanteil abzuführen.
     
    Demzufolge lautet (nach heutiger Rechtslage) ab 01.04.2029 der Beitragsgruppenschlüssel „3321“ (Personengruppenschlüssel „119“).
     
    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Weiterbeschäftigung von schwerbehinderten Menschen

    Liebes Expertenteam,

    Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.

    Dann kann generell davon ausgegangen werden, dass die Regelaltersgrenze nicht wegen dem Tatbestand der Schwerbehinderung verkürzt wird.

    Liebe Grüße

  • 04
    RE: Weiterbeschäftigung von schwerbehinderten Menschen

    Hallo LohnSeptember2024,

    Ihrer Schlussfolgerung stimmen wir zu.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam
     

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