Ich habe eine Beschäftigte in der Gleitzone. Ab dem 01.07.2025 erhält sie ihre Regeleltersrente (mit Erreichen der Regelaltersgrenze). Also ohne Abzüge und auch als Vollrente.
Sie wird weiterbeschäftigt.
Hier nehme ich jetzt die PGR 119 mit dem Beitragsgruppenschlüssel 3321? Kann ich sie weiterhin in der Gleitzone melden?