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  • 01
    Weiterbeschäftigung Rentner

    Ich habe eine Beschäftigte in der Gleitzone. Ab dem 01.07.2025 erhält sie ihre Regeleltersrente (mit Erreichen der Regelaltersgrenze). Also ohne Abzüge und auch als Vollrente.


    Sie wird weiterbeschäftigt.


    Hier nehme ich jetzt die PGR 119 mit dem Beitragsgruppenschlüssel 3321? Kann ich sie weiterhin in der Gleitzone melden?

  • 02
    RE: Weiterbeschäftigung Rentner

    Hallo Personal1612,
     
    Ihrer Auffassung, dass für versicherungspflichtig Beschäftigte, die eine Altersvollrente beziehen, ab Erreichen der Regelaltersgrenze der Beitragsgruppenschlüssel „3321“ und der Personengruppenschlüssel „119“ Anwendung findet, stimmen wir zu. In einem solchen Fall ist weiterhin der Übergangsbereich anzuwenden.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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