Hallo liebes AOK-Team,
ein derzeit vollzeitbeschäftigter Mitarbeiter (* 09.09.1961) geht ab 01.04.2026 ungekürzt in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Er bezieht lt. eigener Auskunft vsl. ab Juni 2025 eine vorgezogene Altersrente für schwerbehinderte Menschen und möchte ab diesem Zeitpunkt mit 19,25 Wochenstunden (=50%-Vertrag) weiterbeschäftigt werden.
Wie wäre er in der Sozialversicherung zu schlüsseln? Wir gehen davon aus, dass seine Lohnsteuerabzugsmerkmale (St.-Klasse 3; rk) auch im KJ 2025 weiterhin gelten.
Mit freundlichen Grüßen