Expertenforum - Weiterbeschäftigung bei vorgezogener AR f. schw.-behinderte Menschen

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  • 01
    Weiterbeschäftigung bei vorgezogener AR f. schw.-behinderte Menschen

    Hallo liebes AOK-Team,


    ein derzeit vollzeitbeschäftigter Mitarbeiter (* 09.09.1961) geht ab 01.04.2026 ungekürzt in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Er bezieht lt. eigener Auskunft vsl. ab Juni 2025 eine vorgezogene Altersrente für schwerbehinderte Menschen und möchte ab diesem Zeitpunkt mit 19,25 Wochenstunden (=50%-Vertrag) weiterbeschäftigt werden.


    Wie wäre er in der Sozialversicherung zu schlüsseln? Wir gehen davon aus, dass seine Lohnsteuerabzugsmerkmale (St.-Klasse 3; rk) auch im KJ 2025 weiterhin gelten.


    Mit freundlichen Grüßen

  • 02
    RE: Weiterbeschäftigung bei vorgezogener AR f. schw.-behinderte Menschen

    Guten Tag,
     
    bei Bezug einer Altersrente für langjährig Versicherte, die ihre Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben, sind mit den Beitragsgruppen „3111“ und dem Personengruppenschlüssel „120“ zu melden.
     
    Bitte haben Sie Verständnis, dass wir in diesem Forum zu Fragen des Lohnsteuerrechts keine Stellungnahme abgeben können.
     
    Antworten auf steuerrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von ihrem Steuerberater, dem zuständigen Finanzamt sowie Fachanwälten für Steuerrecht.
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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