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  • 01
    weiterbeschäftigter schwerbehinderter Rentner

    Hallo,


    ein Mandant beschäftigt einen Mitarbeiter, der seit dem 1.5.2025 eine Voll-Rente für schwerbehinderte Menschen bezieht, weiter.


    Es gibt verschiedene Tabellen (Übergangsregelungen) zu Altersgrenzen für beschäftigte Rentner.


    Der Arbeitnehmer ist am 30.12.1960 geboren.


    Für uns stellt sich die Frage der richtigen Beitrags- und Personengruppe ab Rentenbezug.


    Ist es korrekt, dass wir den Arbeitnehmer in der Beitragsgruppe 3111 und der Personengruppe 120 abrechnen oder ist die Beitragsgruppe 3321 und die Personengruppe 119 zu verwenden?


    Falls die BGRU 3111 und die PSGR 120 ab dem 1.5.2025 richtig ist, ab wann wäre der Arbeitnehmer in die BGRU 3321 und die PSGR 119 umzuschlüsseln?


    Vorab vielen Dank!


    Freundliche Grüße

    Anja

  • 02
    RE: weiterbeschäftigter schwerbehinderter Rentner

    Hallo Anja,
     
    Bezieher einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen werden - solange die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht ist - mit dem Personengruppenschlüssel „120“ und dem Beitragsgruppenschlüssel „3111“ abgerechnet (hier: seit 01.05.2025).
     
    Mit Ablauf des Monats (also ab dem Folgemonat), in dem die Regelaltersgrenze erreicht wird, tritt Versicherungsfreiheit in der Renten- und Arbeitslosenversicherung ein. Es ist jedoch jeweils der Arbeitgeberanteil abzuführen.
    Demzufolge lautet (nach heutiger Rechtslage) ab 01.05.2027 der Beitragsgruppenschlüssel „3321“ (Personengruppenschlüssel „119“).
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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