Hallo,
ein Mandant beschäftigt einen Mitarbeiter, der seit dem 1.5.2025 eine Voll-Rente für schwerbehinderte Menschen bezieht, weiter.
Es gibt verschiedene Tabellen (Übergangsregelungen) zu Altersgrenzen für beschäftigte Rentner.
Der Arbeitnehmer ist am 30.12.1960 geboren.
Für uns stellt sich die Frage der richtigen Beitrags- und Personengruppe ab Rentenbezug.
Ist es korrekt, dass wir den Arbeitnehmer in der Beitragsgruppe 3111 und der Personengruppe 120 abrechnen oder ist die Beitragsgruppe 3321 und die Personengruppe 119 zu verwenden?
Falls die BGRU 3111 und die PSGR 120 ab dem 1.5.2025 richtig ist, ab wann wäre der Arbeitnehmer in die BGRU 3321 und die PSGR 119 umzuschlüsseln?
Vorab vielen Dank!
Freundliche Grüße
Anja