Hallo zusammen,
wir haben einen Arzt, welcher die Regelaltersgrenze erreicht hat zum 01.06.2022. Die Rente aus der Ärzteversorgung erhält dieser aber erst 6 Monate später (01.01.2023), weshalb wir als AG weiterhin regelhaft Beiträge zur Ärzteversorgung abführen.
Nun zu unserer Frage:
Welche Personengruppe ist ab 01.06.2022 zu schlüsseln und welcher Beitragsgruppenschlüssel?
Die Personengruppe "119" und die Beitragsgruppe "0020" nimmt unser Abrechnungsprogramm nicht an, weil die RV auf "0" steht. Als AG wollen und müssen wir doch ab 01.06.2022 keine zusätzlichen Beiträge zur RV entrichten, da wir ja weiterhin Beitrage zur Ärzteversorgung zahlen.
Lieben Dank!
Lieben Dank.