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  • 01
    Weiterbeschäftigter Rentner

    Wenn ein Altersvollrentner weiterbeschäftigt wird und über der Beitragbemessungsgrenze Entgelt bekommt und dadurch privat verichert ist, muss der Arbeitgeber dann Zuschusse zur KV/ PV Versicherung zahlen ?

    Können Sie mir hierfür die gesetzliche Grundlage nennen?

    Danke

  • 02
    RE: Weiterbeschäftigter Rentner

    Hallo Lucy,

    Arbeitnehmer, die nur wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei und privat krankenversichert sind, erhalten nach § 257 Abs. 2 Sozialgesetzbuch (SGB) V von ihrem Arbeitgeber als Beitragszuschuss den Betrag, den der Arbeitgeber bei Versicherungspflicht des Arbeitnehmers als Beitragsanteil zu tragen hätte. Für die Pflegeversicherung gilt § 61 SGB XI.
     
    Der Zuschuss wird in Höhe des Betrages gezahlt, der sich bei Anwendung der Hälfte des Beitragssatzes nach § 241 und der nach § 226 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB V bei Versicherungspflicht zugrunde zu legenden beitragspflichtigen Einnahmen als Beitrag ergibt, höchstens jedoch in Höhe der Hälfte des Betrages, den der Beschäftigte für seine Krankenversicherung zu zahlen hat.
     
    Sofern der Arbeitnehmer eine Altersvollrente bezieht, ist zu beachten, dass der Beitragszuschuss nach dem ermäßigten Beitragssatz (§ 243 SGB V) zu berechnen ist (2025: 7,0%).
     
    Darüber hinaus besteht für den Arbeitnehmer ein Anspruch auf einen Beitragszuschuss aufgrund des Bezuges der Altersrente gegenüber dem Rentenversicherungsträger.
    Die Tatsache, dass der Arbeitnehmer vom Rentenversicherungsträger einen Beitragszuschuss aufgrund seines Rentenbezuges erhält, hat auf die Höhe des Beitragszuschusses, den der Arbeitgeber im Rahmen der Beschäftigung zu zahlen hat, keine Auswirkungen.
     
    Dagegen sind bei der Ermittlung des Arbeitgeberzuschusses zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung arbeitsrechtliche Regelungen betroffen. Daher bitten wir um Verständnis, dass wir im Rahmen dieses Forums hierzu keine weitere Stellungnahme abgeben können.
     
    Weitergehende Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u.a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) sowie Fachanwälten für Arbeitsrecht.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     
     

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