Hallo Zusammen,
welcher BGR + PGR ist zu verwenden, wenn ein MA, der privat krankenversichert ist, mit Erreichen der Regelaltersgrenze KEINE Rente bezieht, aber noch weiterhin tätig ist? Wie ist die Regelung bei der RV bzgl. Befreiungsmöglichkeiten?
Außerdem bitte um Info, auf welcher Basis wir den AG-Zuschuss zur privaten KV/PV zu berechnen haben?
ist 0120 BGR + PGR 101 + Zuschuss auf Basis max. erm. Beitragssatz KV i.o.?
Danke vorab,
VG
TOM_MGG