Expertenforum - weiterbeschäftigter MA privat KV/PV mit Erreichen Regelaltersgrenze aber ohne Rentenbezug

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  • 01
    weiterbeschäftigter MA privat KV/PV mit Erreichen Regelaltersgrenze aber ohne Rentenbezug

    Hallo Zusammen,

    welcher BGR + PGR ist zu verwenden, wenn ein MA, der privat krankenversichert ist, mit Erreichen der Regelaltersgrenze KEINE Rente bezieht, aber noch weiterhin tätig ist? Wie ist die Regelung bei der RV bzgl. Befreiungsmöglichkeiten?

    Außerdem bitte um Info, auf welcher Basis wir den AG-Zuschuss zur privaten KV/PV zu berechnen haben?

    ist 0120 BGR + PGR 101 + Zuschuss auf Basis max. erm. Beitragssatz KV i.o.?

    Danke vorab,

    VG

    TOM_MGG

  • 02
    RE: weiterbeschäftigter MA privat KV/PV mit Erreichen Regelaltersgrenze aber ohne Rentenbezug

    Hallo TOM_MGG,

    Ihrer Schlussfolgerung, dass in einem solchen Fall der Beitragsgruppenschlüssel „0120“ und der Personengruppenschlüssel „101“ zu verwenden ist, sofern das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt die Geringfügigkeitsgrenze weiterhin übersteigt, stimmen wir zu. Zu beachten ist hierbei, dass bei der Ermittlung des Beitragsschusses der allgemeine Beitragssatz zu berücksichtigen ist.

    Eine Befreiungsmöglichkeit von der Rentenversicherungspflicht gibt es hier nicht.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam     

  • 03
    RE: weiterbeschäftigter MA privat KV/PV mit Erreichen Regelaltersgrenze aber ohne Rentenbezug

    Vielen Dank für den Hinweis.

    Können Sie mir noch bestätigen, dass für die Verwendung PGR 119 oder 120 + BGR 0320 dann der tatsächliche Rentenbezug, und nicht nur das bloße Erreichen der Regelaltersgrenze, entscheidend ist?

    Danke vorab,

    VG

    TOM_MGG

  • 04
    RE: weiterbeschäftigter MA privat KV/PV mit Erreichen Regelaltersgrenze aber ohne Rentenbezug

    Hallo TOM_MGG,

    Voraussetzung für die Anwendung des Personengruppenschlüssels „119“ ist der  tatsächliche Bezug einer Altersvollrente. Ist die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht, findet der Beitragsgruppenschlüssel „0310“ Anwendung. Nach Erreichen der Regelaltersgrenze lautet der Beitragsgruppenschlüssel „0320“.

    Bei Anwendung des Personengruppenschlüssels „120“ ist zu beachten, dass hier immer der „volle“ Rentenbeitrag (Beitragsgruppe „1“) abgeführt wird. Ist die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht, findet der Beitragsgruppenschlüssel „0110“ Anwendung. Nach Erreichen der Regelaltersgrenze lautet der Beitragsgruppenschlüssel „0120“.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam
     

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