Hallo,
wir sind unsicher wie folgender Fall abzurechnen ist:
Beschäftigter Arzt mit vorgezogener Vollrente aus der Ärzteversorgung. Regelaltersgrenze nicht erreicht (erst am 01.03.2029). Wir sind der Meinung dass RV und AV von AG und AN zu zahlen sind bis Erreichen der Altersgrenze. Die Ärzteversorgung behauptet wir müssen die RV Beiträge an die DRV leisten. Wir lesen das anders, wir denken die RV Beiträge sind grundsätzlich an die Ärzteversorgung zu leisten. Da aber noch keine Befreiung für die Beschäftigung beantragt ist, führen wir sie derzeit tatsächlich an die DRV ab. Muss der Mitarbeiter die Befreiung für die Beschäftigung bei der DRV beantragen? Können wir dem Mitarbeiter ganz normal einen Zuschuss zu KV/PV auszahlen?
Vielen Dank für Ihre Hilfe
V. Hauner