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  • 01
    Weihnachtsgeschenke im Rahmen der Weihnachtsfeier

    Sachverhalt:

    Alle Mitarbeiter bekommen ein Weihnachts-/Sachgeschenk im Wert von 68 Euro.

    Die auf der Weihnachtsfeier anwesenden MA bekommen es direkt überreicht, die nicht Anwesenden (Krankheit, etc) am nächsten Tag.

    Frage:

    Ist die steuerliche Behandlung des Geschenkes einheitlich für alle gleich vorzunehmen oder gibt es einen Unterschied wegen der An- bzw. Abwesenheit auf der Weihnachtsfeier?

    Wenn es einen Unterschied gibt, wie sind die beiden Gruppen (An-/Abwesende) steuerlich zu bewerten?

    Vielen Dank für eine Rückinfo.


     

  • 02
    RE: Weihnachtsgeschenke im Rahmen der Weihnachtsfeier

    Sehr geehrter Fragesteller,


    die Finanzverwaltung akzeptiert die Anwendung von § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG auch für „die nachträgliche Überreichung der Geschenke an solche Arbeitnehmer, die aus betrieblichen oder persönlichen Gründen nicht an der Betriebsveranstaltung teilnehmen konnten“ (BMF-Schreiben vom 14.10.2015 (BStBl I S. 832); IV C 5 – S 2332/15/10001 und III C 2 – S 7109/15/10001 2015/0581477 unter Ziffer 2).


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

  • 03
    RE: Weihnachtsgeschenke im Rahmen der Weihnachtsfeier

    Danke für die rasche Rückinfo.

    Fortführung der Frage: Der 110 Euro-Freibetrag/Person (alle Kosten der Veranstaltung inklusive Geschenke an Anwesende und Abwesende) wird für die Weihnachtsfeier überschritten. Der überschreitende Betrag kann dann mit 25 % pauschal versteuert werden. Wird der übersteigende Betrag dann nur mit den teilnehmenden Arbeitnehmern multipliziert oder mit allen Arbeitnehmern?

    Danke für eine nochmalige Rückinfo.

  • 04
    RE: Weihnachtsgeschenke im Rahmen der Weihnachtsfeier

    Sehr geehrter Fragesteller,


    gemäß BMF-Schreiben vom 14.10.2015 (BStBl I S. 832), dort Ziffer 4 a), sind nur die bei der Veranstaltung anwesenden Arbeitnehmer zu berücksichtigen. Diese Auffassung wurde bestätigt im BFH-Urteil vom 29.04.2021 (VI R 31/18).

    Im hier vorliegenden Fall dürfte allerdings u.E. für die nicht teilnehmenden Arbeitnehmer der Wert des Präsents (und nur dieser Wert) hinzugerechnet werden.

    Für den übersteigenden Betrag (Aufwand Weihnachtsfeier inkl. aller Präsente, abzüglich EUR 110 x Zahl der Teilnehmer, abzüglich Präsentwert x Teil der Präsentempfänger außerhalb weihnachtsfeier) wäre dann die Pauschalversteuerung vorzunehmen.

    Dies kann durch Anrufungsauskunft des Betriebsstätten-Finanzamts (§ 42e EStG) abgesichert werden.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

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