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  • 01
    Weihnachtsgebäck und Stollen bei einer Beratung in der Adventszeit

    In einigen Bereichen unseres Unternehmens wurden zu den Dienstberatungen in der Adventszeit Stollen vom Arbeitgeber als Aufmerksamkeit "gesponsort". Nun stellt sich uns die Frage, ob die Scheibe Stollen je Teilnehmer als steuerfreie Aufmerksamkeit zur Verbesserung betrieblicher Abläufe wie die bereitgestellten Getränke (Wasser, Kaffee, Tee) gewertet werden dürfen oder ob eine personengenaue Erfassung als geldwerter Vorteil im Rahmen der 50 € Nichtaufgriffsgrenze erfolgen muss. Bestünde eventuell auch die Möglichkeit eine Pauschalversteuerung des Mindestsachbezugswertes für Frühstück mit 25% nach EStG §40(1) Satz 1 für jeden Teilnehmer durchzuführen?

    Für eine klärende Antwort wären wir sehr dankbar.

    Viele Grüße und eine schöne Adventszeit

  • 02
    RE: Weihnachtsgebäck und Stollen bei einer Beratung in der Adventszeit

    Sehr geehrter Fragesteller,


    in der geschilderten Konstellation stellt sich tatsächlich die Frage nach der Abgrenzung zwischen Aufmerksamkeit und Bewirtung. Auszugehen ist nach der Rechtsprechung (BFH-Urteil vom 03.07.2019, VI R 36/17) davon, dass "unbelegte Backwaren wie Brötchen und Rosinenbrot nebst Heißgetränken" als nicht steuerbare Aufmerksamkeiten (noch nicht als Bewirtung) betrachtet werden können. Dies gilt allgemein nach LStR 19.6 Abs. 2 Satz 1 für "Getränke und Genussmittel". Im vorliegenden Fall kann außerdem gegen den Bewirtungscharakter die fehlende Regelmäßigkeit (und Planbarkeit als Mahlzeit) sprechen.


    Damit bestehen gute Argumente für die Einordnung als (nicht steuerrelevante) Aufmerksamkeit. Zur Absicherung kann eine Anrufungsauskunft des Betriebsstätten-Finanzamts eingeholt werden.


    Erfolgt die Einordnung als Bewirtung, dann könnte die Lohnsteuer gemäß § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG pauschaliert werden.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

  • 03
    RE: Weihnachtsgebäck und Stollen bei einer Beratung in der Adventszeit

    Vielen Dank für die schnelle, ausführliche Auskunft und Ihnen eine schöne restliche Advents- und Weihnachtszeit.

    Themenbereich:
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