In einigen Bereichen unseres Unternehmens wurden zu den Dienstberatungen in der Adventszeit Stollen vom Arbeitgeber als Aufmerksamkeit "gesponsort". Nun stellt sich uns die Frage, ob die Scheibe Stollen je Teilnehmer als steuerfreie Aufmerksamkeit zur Verbesserung betrieblicher Abläufe wie die bereitgestellten Getränke (Wasser, Kaffee, Tee) gewertet werden dürfen oder ob eine personengenaue Erfassung als geldwerter Vorteil im Rahmen der 50 € Nichtaufgriffsgrenze erfolgen muss. Bestünde eventuell auch die Möglichkeit eine Pauschalversteuerung des Mindestsachbezugswertes für Frühstück mit 25% nach EStG §40(1) Satz 1 für jeden Teilnehmer durchzuführen?
Für eine klärende Antwort wären wir sehr dankbar.
Viele Grüße und eine schöne Adventszeit