Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

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  • 01
    Wegzug ins Ausland

    Ein Arbeitnehmer zieht ab 01.09.2025 nach Polen. Er ist Übergrenzer und mit der Beitragsgruppe 9111 gemeldet. Das Beschäftigungsverhältnis endet zum 31.12.2025, bis dahin bezieht er noch sein Arbeitsentgelt.

    Muss bei der Beitragsabführung oder den Meldungen/Beitragsgruppe etwas bestimmtes beachtet werden?

    Bleibt der Arbeitnehmer bis 31.12.2025 weiterhin freiwilliges Mitglied der Krankenkasse auch wenn er ab dem 01.09.2025 in Polen wohnt?

  • 02
    RE: Wegzug ins Ausland

    Hallo LohnMK,
     
    die Sozialversicherungspflicht ist geprägt von dem Territorialitätsprinzip; dies bedeutet, dass Versicherungspflicht grundsätzlich in dem Land besteht, in dem auch die Arbeitsleistung erbracht wird. Dabei spielt es keine Rolle, wo der Arbeitnehmer wohnt, welche Staatsangehörigkeit er besitzt und wo der Arbeitgeber seinen Betriebssitz unterhält.
     
    Davon ausgehend, dass die betroffene Person die Beschäftigung in Deutschland weiterhin ausübt, finden die deutschen Rechtsvorschriften weiterhin Anwendung.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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