Ein Arbeitnehmer zieht ab 01.09.2025 nach Polen. Er ist Übergrenzer und mit der Beitragsgruppe 9111 gemeldet. Das Beschäftigungsverhältnis endet zum 31.12.2025, bis dahin bezieht er noch sein Arbeitsentgelt.
Muss bei der Beitragsabführung oder den Meldungen/Beitragsgruppe etwas bestimmtes beachtet werden?
Bleibt der Arbeitnehmer bis 31.12.2025 weiterhin freiwilliges Mitglied der Krankenkasse auch wenn er ab dem 01.09.2025 in Polen wohnt?