Ich habe eine Frage bezüglich des Wegfalls der „Fünftelregelung“ bei Abfindungen.
So wie ich das verstehe, entfällt die Fünftelregelung ab 2025 für das Lohnsteuerverfahren. In der Ekst-Veranlagung kann aber der
Arbeitnehmer den Anspruch für mehrjährige Bezüge weiterhin nutzen, vorausgesetzt der Arbeitgeber weist diesen Bezug in der Lohnsteuerbescheinigung auch als mehrjährigen Bezug (Zeile 10 in der Lohnsteuerbescheinigung) aus.
Für mich ist nicht verständlich, ob ab 2025 Abfindungen grundsätzlich vom Arbeitgeber immer als „Lohn für mehrere Kalenderjahre“ in der Zeile 10 ausgewiesen werden müssen?
Oder muss der Arbeitgeber wie bis 2024 die Voraussetzungen prüfen, ob eine „Zusammenballung der Einkünfte“ stattgefunden hat?
Die Versteuerung wäre als Sonderbezug zu vollziehen. Nur der Ausweis in der Lohnsteuerbescheinigung wäre als „Lohn für mehrere Kalenderjahre“ auszuweisen.
Also kurz: Ist die Prüfung, ob eine „Zusammenballung der Einkünfte“ stattgefunden hat, weiterhin vom Arbeitgeber zu vollziehen?
Vielen Dank!