Sehr geehrte Damen und Herren,
mit einer Mitarbeiterin wurde eine stufenweise Wiedereingliederung (beginnend mit 3 Stunden täglich) vereinbart. Die Mitarbeiterin hat eine tägliche Wegezeit von 2 Stunden. Nun stellt sich die Frage, ob diese Wegezeit in der tägliche Arbeitszeit von 3 Stunden enthalten ist oder ob die empfohlenen 3 Stunden täglich "reine" Arbeitszeit sind.