Hallo zusammen,
ein Werkstudent ist bis zum 31.01.2026 befristet. Im Anschluss möchte der Werkstudent beim selben Arbeitgeber ab dem 01.02.2026 für einen Monat eine kurzfristige Beschäftigung ausüben.
Würde dies funktionieren oder muss zwischen Werkstudententätigkeit und kurzfristige Beschäftigung eine längere "Pause" liegen?
Vielen Dank.