Guten Tag,
eine Mitarbeiterin möchte in einen Minijob wechseln. Sie hat noch ca. 40 Überstunden auf dem Zeitkonto. Müssen diese Stunden vor Beginn des Minijobs ausgezahlt werden oder können die Stunden auf dem Zeitkonto stehen bleiben wenn diese bis Ende des Jahres "abgefeiert" werden?
Danke und viele Grüße
Frau K aus K