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  • 01
    Wechsel von PKV in GKV?

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Grundsätzlich ist ein Wechsel von der PKV in die GKV ab 55 Jahren nicht mehr möglich. Für Gutverdienende, deren Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt, Beamtinnen und Beamte sowie Selbstständige, die während ihrer Erwerbstätigkeit durchgängig privat versichert waren, heißt das: Sie müssen im Alter privat versichert bleiben.


    Kann ein bisher privat versicherter gutverdienender AN vor dem 55. Lj. auf Grund der Verdienstgrenzen in der GKV als freiwilliges Mitglied wechseln und ist dann im Rentenalter mit niedrigerem Einkommen wieder "normal" gesetzlich versichert?


    Vielen Dank Kluge

  • 02
    RE: Wechsel von PKV in GKV?

    Guten Tag,
     
    in der gesetzlichen Krankenkasse können sich Personen nur freiwillig weiterversichern, wenn direkt im Anschluss an bspw. einer versicherungspflichtigen Beschäftigung der freiwillige Beitritt innerhalb von drei Monaten beantragt wird. Voraussetzung ist weiterhin, dass Mitglieder, die aus der Versicherungspflicht ausgeschieden sind, in den letzten fünf Jahren vor dem Ausscheiden mindestens 24 Monate oder unmittelbar vor dem Ausscheiden ununterbrochen mindestens 12 Monate versichert waren.
     
    Der Interessent müsste somit erst gesetzlich pflichtversichert (z. B. durch Aufnahme einer krankenversicherungspflichtigen Beschäftigung, Unterschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze) sein, damit eine spätere freiwillige Mitgliedschaft möglich ist.
    Sofern der Zugang zur gesetzlich Krankenversicherung auf diesem Wege erfolgt, bleibt die Mitgliedschaft auch im Rentenalter bestehen.
     
    Der Gesetzgeber hat hierzu jedoch im § 6 Abs. 3a SGB V geregelt, dass Personen, die bereits das 55. Lebensjahr vollendet haben und versicherungspflichtig werden, versicherungsfrei in der Krankenversicherung sind, wenn sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht gesetzlich versichert waren. Ebenso sind Personen nicht versicherungspflichtig nach § 5 Abs. 5 SGB V wenn sie hauptberuflich selbstständig erwerbstätig sind.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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