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  • 01
    Wechsel von PKV in GKV

    Guten Tag,


    unsere Beschäftigte (38 Jahre) ist seit November 2024 bei uns in Teilzeit angestellt. Im Personalfragebogen hat sie seinerzeit angegeben, dass sie selbstständig und dadurch privat krankenversichert ist. Wir haben sie daher seit November mit der Beitragsgruppe 0110 abgerechnet. Heute hat die Beschäftigte angegeben, dass sie ihre Selbständigkeit rückwirkend zum 01.09.2024 abgemeldet hat. Wie ist die Rechtslage im Hinblick auf ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung?


    Für eine Rückmeldung wären wir dankbar.


    Mit freundlichen Grüßen aus dem Personalbüro

  • 02
    RE: Wechsel von PKV in GKV

    Hallo Personalbüro,
     
    in dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt ist aufgrund der ausgeübten Teilzeitbeschäftigung Sozialversicherungspflicht in allen Zweigen seit Beschäftigungsbeginn (November 2024) eingetreten. Bei Vorliegen eines sofortigen Krankenkassenwahlrechts anlässlich des Wiedereintritts einer Versicherungspflicht ergibt sich die Frist für die Abgabe einer Wahlerklärung aus dem § 175 Abs. 3 Satz 2 SGB V. Danach kann die Ausübung des Wahlrechts durch den Arbeitnehmer nur bis zum Ablauf von zwei Wochen nach Eintritt der Versicherungspflicht rechtswirksam erfolgen.
     
    Dabei hat die betreffende Person ihr Krankenkassenwahlrecht ausschließlich gegenüber der von ihr gewählten Krankenkasse auszuüben und dies dem Arbeitgeber durch Vorlage einer Mitgliedsbescheinigung nachzuweisen. Macht diese von ihrem Wahlrecht keinen Gebrauch oder erfolgt die Ausübung des Wahlrechts nicht innerhalb von 14 Tagen, übermittelt der Arbeitgeber die Meldung an die Krankenkasse, bei der zuletzt eine Mitgliedschaft bestand.

    Sofern keine „letzte“ gesetzliche Krankenkasse ermittelbar ist, hat der Arbeitgeber die betreffende Person bei einer nach § 173 SGB V wählbaren Krankenkasse anzumelden und sie hierüber in schriftlicher Form zu unterrichten.
     
    Somit hat in Ihrem Fall rückwirkend eine Anmeldung zu der „letzten“ gesetzlichen oder einer vom Arbeitgeber wählbaren Krankenkasse mit dem Beitragsgruppenschlüssel „1111“ zu erfolgen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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