Guten Tag,
unsere Beschäftigte (38 Jahre) ist seit November 2024 bei uns in Teilzeit angestellt. Im Personalfragebogen hat sie seinerzeit angegeben, dass sie selbstständig und dadurch privat krankenversichert ist. Wir haben sie daher seit November mit der Beitragsgruppe 0110 abgerechnet. Heute hat die Beschäftigte angegeben, dass sie ihre Selbständigkeit rückwirkend zum 01.09.2024 abgemeldet hat. Wie ist die Rechtslage im Hinblick auf ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung?
Für eine Rückmeldung wären wir dankbar.
Mit freundlichen Grüßen aus dem Personalbüro