Ein bisher festangestellter MA wechsel zum 30.09./01.10. auf den Status Werkstudent (Hochschule, immatrikuliert, Vollzeitstudium, weniger als 20 Stunden/Woche). Er bleibt bei seiner bisherigen Krankenkasse. Nun aber in Form einer KVdS.
Ich werde eine "Ummeldung" beim PGR (neu: 106) und beim BGRS (neu: 0100) vornehmen.
Frage: Muss ich mir nochmal einen gesonderten Nachweis über die KVdS vom Werkstudenten geben lassen oder bestätigt mir die Krankenkasse mit der Ummeldung des PGR/BGRS die Mitgliedschaft automatisch zurück?
Vielen Dank!