Expertenforum - Wechsel von der privaten KV in die gesetzliche KV

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  • 01
    Wechsel von der privaten KV in die gesetzliche KV

    Sehr geehrtes Expertenteam,

    wir haben mal wieder einen speziellen Fall.

    Eine Tarifbeschäftigte in der gesetzlichen KV wird vom 01.09.24 bis 31.08.2026 als Beamtin beschäftigt. In dieser Zeit kann sie die MA entweder freiwillig KV versichern oder aber in eine private KV wechseln.

    Ab dem 01.09.2026 wird diese MA wieder zu einer Tarifbeschäftigten.

    Wie muss sie dann KV-versichert werden?

    - Kann sie - wenn sie zu diesem Zeitpunkt unter der aktuellen JAEG ist - wieder in die gesetzliche KV wechseln?

    - Muss sie - wenn sie zu diesem Zeitpunkt über der aktuellen JAEG ist - in der privaten KV bleiben oder kann sie - auf Grund des Statuswechsel von Beamte zu Tarif - aus der privaten KV raus?

    Für Ihre Hilfe bedanke ich mich schon im Voraus!!

    Viele Grüße

    Ch. Kolter-Bekker

  • 02
    RE: Wechsel von der privaten KV in die gesetzliche KV

    Hallo Frau Kolter-Bekker,
     
    in dem von Ihnen angesprochenen Sachverhalt tritt beim Statuswechsel von einem Beamten- in ein Beschäftigungsverhältnis im Sinne der Sozialversicherung Krankenversicherungspflicht kraft Gesetzes unmittelbar ein, sofern das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt die aktuelle Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht mehr übersteigt (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V) und die Regelungen des § 6 Abs. 3a SGB V (Regelung für Personen nach Vollendung des 55. Lebensjahres) nicht zur Anwendung kommen.
     
    Sollte zum Zeitpunkt des Statuswechsels die aktuelle Jahresarbeitsentgeltgrenze mit dem regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt überschritten werden und die betreffende Person privat krankenversichert sein, ist ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung im Rahmen einer freiwilligen Mitgliedschaft aufgrund fehlender Vorversicherungszeiten nicht möglich.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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