Guten Tag,
wir haben einen Beschäftigten, der unbefristet mit Minijob als Unterstützung eines Haumeisters beschäftigt ist. Während der Saison (01.05. - 31.10.) soll er befristet in Vollzeit zusätzlich die Grünflächenpflege übernehmen. Ist es möglich, dass er weiterhin von Januar bis April und von November bis Dezember als Minijobber beschäftigt wird oder ist hier die Jahresgrenze des Minijobs entscheidend, die somit überschritten wird? Wie wäre die Auswirkung auf die Zahlung der tariflichen Jahressonderzahlung, die im November erfolgt und auf Grundlage der Vollzeittätigkeit von Juli - September berechnet wird? Vielen Dank im Voraus.