Expertenforum - Wechsel kurz vor 55. Geburtstag von privater zur freiwilligen Versicherung

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  • 01
    Wechsel kurz vor 55. Geburtstag von privater zur freiwilligen Versicherung

    Hallo zusammen,

    eine Mitarbeiterin von uns möchte von der privaten Versicherung in die freiwillige Versicherung zurück. Sie wird im April 2025 55 Jahre alt. Ist das so ohne weiteres möglich? Bzw. welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Wechsel noch möglich ist? Sie würde auf Teilzeit runter gehen für ein paar Monate. Wieviele Monate müssten das min. sein?

    Vielen lieben Dank,

    Katrin Wolfensberger

  • 02
    RE: Wechsel kurz vor 55. Geburtstag von privater zur freiwilligen Versicherung

    Hallo Frau Wolfensberger,
     
    in dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt ist ein Wechsel von der privaten Krankenversicherung in eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung aufgrund der fehlenden Vorversicherungszeit nicht möglich. Gleiches gilt für den Bereich der Pflegeversicherung.
     
    Ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung ist nur dann möglich, sofern durch eine Reduzierung des regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts die Jahresarbeitsentgeltgrenze „dauerhaft“ unterschritten wird und die betroffene Person unter Berücksichtigung des § 6 Abs. 3a SGB V das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
     
    Hierbei ist sozialversicherungsrechtlich folgendes zu beachten: 
     
    Die Versicherungsfreiheit nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V endet, wenn das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht mehr übersteigt. Dabei tritt das Ende der Versicherungsfreiheit unmittelbar ein, das heißt mit dem Tag, der dem Tag vorhergeht, von dem an die Jahresarbeitsentgeltgrenze unterschritten wird.
     
    Die Versicherungsfreiheit endet grundsätzlich auch dann, wenn die Entgeltminderung ihrem Anschein nach nur vorübergehender Natur oder zeitlich befristet ist, es sei denn, die Entgeltminderung ist nur von kurzer Dauer und insofern bei einer Gesamtschau nicht von einem regelmäßigen geminderten Arbeitsentgelt ausgegangen werden kann.
     
    Für eine Entgeltminderung von nur kurzer Dauer kann nicht auf starre Zeitgrenzen zurückgegriffen werden; sie ist in aller Regel jedoch anzunehmen, wenn die vorübergehende Minderung des Arbeitsentgelts nicht mehr als drei Monate ausmacht.
     
    Dagegen führen befristete Entgeltreduzierungen über 3 Monate und unbefristete Entgeltreduzierungen (auch wenn diese begründet nach kurzer Zeit wieder zurückgenommen werden) alternativlos zur Krankenversicherungspflicht.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Wechsel kurz vor 55. Geburtstag von privater zur freiwilligen Versicherung

    Hallo,

    vielen Dank für die umfassende Auskunft.


    Spielt es eine Rolle, wenn, wie in diesem Fall, die Mitarbeiterin dann während der Arbeitszeitreduzierung und dem dadurch bedingten Wechsel in die SV-Pflichtigkeit, 55 Jahre alt wird, sich das also überschneidet?


    Vielen Dank,

    Katrin Wolfensberger

     

  • 04
    RE: Wechsel kurz vor 55. Geburtstag von privater zur freiwilligen Versicherung

     
    Hallo Frau Wolfensberger,
     
    der Eintritt der Krankenversicherungspflicht „muss“ vor der Vollendung des 55. Lebensjahres erfolgen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 05
    RE: Wechsel kurz vor 55. Geburtstag von privater zur freiwilligen Versicherung

    Vielen Dank.

     

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