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  • 01
    Wechsel Geschäftsführer zu normalem Arbeitnehmer -Krankentagegeldfortzahlung in unveränderter Form?

    Eine pflichtversicherte GmbH Geschäftsführerin bezieht derzeit bereits Krankengeld. Aufgrund ihrer Krankheit gibt Sie die Geschäftsführerposition auf und wird "normale" Arbeitnehmerin.

    Läuft das Krankengeld unverändert weiter? Auch in der gleichen Höhe? (auch wenn sie jetzt weniger verdient?

    Vielen Dank für Ihre Rückantwort

  • 02
    RE: Wechsel Geschäftsführer zu normalem Arbeitnehmer -Krankentagegeldfortzahlung in unveränderter Form?

    Guten Tag,
     
    Grundlage für die Berechnung des Krankengeldes ist grundsätzlich das im letzten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit abgerechneten
    Entgeltabrechnungszeitraum erzielte Arbeitsentgelt.
     
    Änderungen der arbeitsvertraglichen Vergütung während des Krankengeldbezuges haben keine Auswirkungen auf die Höhe des Krankengeldes.
     
    In Ihrem Fall wird daher, unabhängig von der Änderung des Arbeitsvertrages, das Krankengeld unverändert in gleicher Höhe weiter gezahlt. Eine verbindliche Aussage kann Ihnen jedoch nur die zuständige Krankenkasse der Mitarbeiterin geben. 
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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